Allgemeine Geschäftsbedingungen der Trieb-Media & besondere Bedingungen für Druckerzeugnisse aller Art
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Allgemeines
1.a Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Trieb-Media, Herr Manfred Trieb, Möggingen 19, 86655 Harburg, Deutschland (im folgenden Trieb-Media genannt) sind Grundlage für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen, die zwischen Trieb-Media und deren Kunden bzw. Lieferanten getätigt werden. 1.b Spätestens mit Annahme des Angebotes, Gegenzeichnung des Vertrages, der Entgegennahme der Ware oder Abnahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. 1.c Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenanreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von Trieb-Media bestätigt worden sind. 1.d Für Folgegeschäfte mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann, wenn sie nicht in jedem Fall ausdrücklich und erneut in den Vertragsabschluss mit einbezogen werden.
2 Angebote, Leistungen und Umfang / Durchführung von Aufträge
2.a Sämtliche Angebote von Trieb-Media verstehen sich als freibleibend und unverbindlich. 2.b Beauftragungen sind für Trieb-Media nur verbindlich, soweit Trieb-Media sie bestätigt oder ihnen durch Ausführung des Auftrages nachkommt. 2.c Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem zugrunde liegenden Angebot oder Vertrag und dessen Anlagen. 2.d Soweit Trieb-Media entgeltfreie Dienste oder Leistungen erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht. 2.f Bei Dienstleistungsverträgen mit Trieb-Media ist Gegenstand des Auftrags die Durchführung der vereinbarten Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg, es sei denn, im Einzelfall wurde ausdrücklich ein bestimmter Erfolg als Vertragsgegenstand vereinbart. 2.g Trieb-Media muss nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen eines Auftrages nicht akzeptieren. Geschieht dies dennoch, kann Trieb-Media mangels anderer Vereinbarung die zusätzlichen Leistungen nach den jeweils geltenden Stundensätzen der eingesetzten Fachkräfte abrechnen. 2.h Trieb-Media ist berechtigt, sich bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen ganz oder teilweise sorgfältig ausgesuchter und überwachter Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Sofern dies geschieht, werden diese Erfüllungsgehilfen nicht Vertragspartner des Kunden.
3 Fertigstellung- und Liefertermine, Teilleistungen
3.a In Korrespondenz, Angeboten und Verträgen genannte Fertigstellungs- oder Liefertermine sind unverbindlich, wenn die Verbindlichkeit nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 3.b Trieb-Media haftet nicht für Verzögerungen, die bei sorgfältiger Betriebsführung nicht vermeidbar sind, insbesondere nicht für unvorhersehbare Verzögerungen wegen höherer Gewalt, technischer Störungen wie unverschuldetem Geräteausfall oder Arbeitskämpfen. Im übrigen beschränken sich Ansprüche des Auftraggebers auf eine der Verzögerung angemessene Minderung des vereinbarten Preises oder auf Rücktritt vom Vertrag, wenn die vereinbarte Leistung wegen besonderer Umstände wegen der Verzögerung für den Auftraggeber keinen Wert hätte, es sei denn, die Verzögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die allgemeinen Haftungsbeschränkungen bleiben hiervon unberührt. 3.c Trieb-Media ist in jedem Fall zu Teilleistungen berechtigt.
4 Urheberrechte, Nutzungsrechte, Quellcodes, Software
4.a Trieb-Media erteilte Aufträge für Programmierung und Software-Entwicklung sind generell Urheberwerksverträge, die auf die Einräumung von Nutzungsrechten an Werksleistungen gerichtet sind. 4.b Alle Quellcodes, sowie erstellte Software unterliegen, auch als Teilleistungen eines Gesamtprojektes, dem Urhebergesetz. Die Bestimmungen des Urhebergesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. 4.c Ohne unsere Zustimmung dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung ist unzulässig. 4.d Unsere Werke und Programme dürfen nur für die Nutzungsart und den vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang verwertet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der Zahlung des vereinbarten Honorars. 4.e Wiederholung (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig: sie bedürfen unserer Einwilligung, soweit dies im Angebot nicht anderweitig beschrieben ist. 4.f Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf unserer schriftlichen Einwilligung. 4.g Über den Umfang der Nutzung steht uns ein Auskunftsanspruch zu. 4.h Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung von Rohdaten oder Quellcodes. 4.i Soweit Programme oder Programmteile zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den entstandenen Schaden. 4.2 Die Firma Trieb-Media übernimmt keine Haftung für die Programmierung der Software von der Firma Xanario aus Chemnitz die der Hersteller der Shopsoftware ist und alleinig für deren Programmierung, Quellcode verantwortlich ist.
5 Entgelte, Honorare, Preise
5.a Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist. 5.b Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert oder erstreckt sich der Auftrag über einen längeren Zeitraum, so ist eine Abschlagszahlung von 40% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung fällig sofern nichts anderes vereinbart ist. 5.c Änderungen, die durch den Auftraggeber entstehen und vom ursprünglichen Auftrag und Angebot abweichen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. 5.d Die von Trieb-Media veröffentlichten, angebotenen oder berechneten Preise verstehen sich rein netto, zuzüglich der jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 5.e Sämtliche Preise werden in Euro berechnet.
6 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
6.a Sämtliche in Rechnung gestellten Beträge sind bei Lieferung der versprochenen Leistung fällig. 6.b Skonto wird nicht gewährt und in jedem Fall nach belastet. 6.c Vom Eintritt des Verzuges an sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,75% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen (§288, §274 BGB). Weitere Ansprüche bleiben hiervon unberührt. 6.d Der Kunde kann nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. 6.e Die Zahlung der Rechnung erfolgt durch Überweisung auf ein Geschäftskonto der Trieb-Media. Weitere Zahlungsarten, insbesondere Wechsel, Sachgüter, Guthaben oder Abtretung von Forderungen an Dritte werden nicht akzeptiert. 6.f Kommt der Kunde für mehr als 30 Tage nach dem in der jeweiligen Rechnung festgelegten Zahlungsziel mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug, kann Trieb-Media das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder jede weitere zugesicherte Leistung einfrieren. 6.g Für Zahlungserinnerungen und Mahnungen wird ein zusätzliches Entgelt von 5,00 EUR berechnet.
7 Eigentumsvorbehalt, Versendungsgefahr
7.a Trieb-Media behält sich das Eigentum an den gelieferten Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchem Rechtsgrundes, vor. 7.b Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Trieb-Media liegt, soweit nicht das Ab-zahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.
8 Gewährleistung
8.a Der Auftraggeber hat die ihm übermittelten Ergebnisse bei Eingang unverzüglich auf Mängel hin zu untersuchen. Unterbleibt die unverzügliche Beanstandung offenkundiger Mängel, gilt die Leistung von Trieb-Media als genehmigt und Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. 8.b Die Gewährleistungsverpflichtung von Trieb-Media beschränkt sich zunächst auf Nachbesserung binnen angemessener Frist, die im Regelfall in einer erneuten Durchführung der beanstandeten Lieferung, Leistung oder Teilleistung besteht. Ist für die Nachbesserung die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich, beginnt die Frist nicht vor dieser Mitwirkung zu laufen. Die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen trägt Trieb-Media. Gelingt die Nachbesserung aus von Trieb-Media zu vertretenden Gründen nicht binnen angemessener Frist, kann der Auftraggeber den Vertrag rückgängig machen oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Gleiches gilt, wenn die Nachbesserung durch Trieb-Media fehlschlägt. Für alle weitergehenden Ansprüche gilt die Haftungseinschränkung. 8.c Erweist sich, dass Nachbesserungsarbeiten auf vom Auftraggeber zu vertretende Umstände zurückgehen, insbesondere falsche Angaben zur Hardware- und Softwareumgebung, werden hierdurch veranlasste Arbeiten dem Auftraggeber zu den jeweils geltenden Preisen zusätzlich in Rechnung gestellt. 8.d Alle Gewährleistungsansprüche verjähren sechs Monate ab Eingang des Arbeitsergebnisses beim Auftraggeber sowie schriftlicher Abnahme des Produktes, sofern nicht Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden oder das Gesetz sonst eine längere Gewährleistungsfrist zwingend vorschreibt.
9 Haftungseinschränkung
9.a Trieb-Media haftet gegenüber dem Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. 9.b Schadenersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung und aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sind ausgeschlossen, Trieb-Media haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden. 9.c Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzuges oder Unmöglichkeit der Leistung von Trieb-Media sind beschränkt auf den Wert desjenigen Teiles der Leistung, welcher wegen der Unmöglichkeit bzw. des Verzuges nicht wie vertraglich vorgesehen verwendet werden kann. 9.d Die Haftungsbeschränkungen gemäß den vorstehenden Klauseln 9.b und 9.c gelten nicht für Schäden, die Trieb-Media vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat und nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Sie gelten ferner nicht für Schäden, die infolge leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) entstanden sind, sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach § 7 TKV.
10 Freistellung
10.a Der Kunde verpflichtet sich, Trieb-Media im Innenverhältnis (zwischen Trieb-Media und Kunde) von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
11 Softwareentwicklungsaufträge, Programmierarbeiten
11.a Bei Aufträgen, die ganz oder teilweise die Einwicklung von Software durch Trieb-Media zum Gegenstand haben, gilt ergänzend das Folgende: 11.b Grundlage der vertraglichen Verpflichtungen von Trieb-Media sind die vom Kunden gemachten Angaben zu den gewünschten Funktionalitäten sowie zur vorhandenen Hardware- und Softwareumgebung. Trieb-Media haftet in keiner Weise für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben. 11.c Bei Aufträgen zur Softwareentwicklung entwickelt Trieb-Media aufgrund der Angaben des Kunden (Klausel 11.b) eine Lösung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und dem Stand von Wissenschaft und Technik und setzt sie in ein funktionsfähiges Computerprogramm um. 11.d Trieb-Media haftet für die Funktionsfähigkeit der entwickelten Software, nicht aber dafür, dass deren Einsatz beim Kunden bestimmte Vorteile oder Ergebnisse, insbesondere betriebswirtschaftlicher Art, mit sich bringt. 11.e Bei Vertragskündigungen die während der Entwicklungszeit, egal aus welchen Gründen durch den Kunden zustande kommen, entfällt jeglicher Anspruch auf eventuell in voraus geleistete Anzahlungen, Abschläge oder Teilzahlungen.
12 Datenschutz
12.a Der Kunde ist hiermit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen ( z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Updates und Downloads) von Trieb-Media während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Mit der Speicherung erklärt er sein Einverständnis. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzen Trieb-Media auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Telekommunikationsleistungen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen. 12.b Trieb-Media verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Trieb-Media wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als Trieb-Media gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht. 12.c Trieb-Media weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass Trieb-Media das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.
14 Vertragsbruch
14.a Bei einem Verstoß des Kunden gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Trieb-Media zur sofortigen, fristlosen Kündigung berechtigt.
15 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
15.a Sämtliche Verträge und Geschäfte zwischen Trieb-Media und deren Kunden unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht, mit Ausnahme der Vorschriften des deutschen Rechts, die auf anderes Recht verweisen. 15.b Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz der Trieb-Media, aktuell Nürnberg. 15.c Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf o.g. Verträgen und Geschäften, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtlicher sich zwischen den Parteien (Trieb-Media und Vollkaufleuten, sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts) ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung, ist 86655 Harbrug, Trieb-Media kann Klagen auch am Wohn- oder Geschäftsort des Kunden erheben.
16 Schlussbestimmungen
16.a Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung möglichst nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. B. Besondere Auftragsbedingungen für Druckerzeugnisse aller Art
1. Geltungsbereich Allen Angeboten für Druckerzeugnisse aller Art liegen diese besonderen Auftragsbedingungen der Trieb-Media, Herrn Manfred Trieb, Möggingen 19, 86655 Harburg (im folgenden Auftragnehmer genannt) zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung als anerkannt. Ein Vertrag kommt erst zustande, nachdem der Auftragnehmer die Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt hat oder mit der Vertragsausführung bereits begonnen wurde. Der Auftraggeber erhält die Auftragsbestätigung per E-Mail. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens des Auftragnehmers.
2. Preise Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise. Alle aufgeführten Preise und Preisangebote sind in Euro angegeben und verstehen sich inklusive der jeweils zum Bestellzeitpunkt gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Versandkostenpauschalen und Nachnahmegebühren sind auf der Website www.trieb-media.de ersichtlich.
3. Zahlungsbedingungen. Der Kaufpreis ist nach der Bestellung mit Vertragsabschluss sofort fällig und per Vorkasse auf das angegebene Konto ohne Abzug zu überweisen oder per Paypal online zu bezahlen. Die Zahlung des jeweiligen Rechnungsbetrages hat sofort nach Rechnungslegung in bar oder per Überweisung ohne Abzug in Euro zu erfolgen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf eine Aufrechnung oder Rückhaltung von offenen Forderungen. Dabei ist es unerheblich welcher Rechtsgrund vorliegt. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Davon unberührt bleibt die eventuelle Geltendmachung weiterer Verzugsschäden seitens des Auftragnehmers. Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungen in Verzug, werden Zahlungen rückgebucht oder erfährt der Auftragnehmer von einer Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Auftragnehmers, ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen. Laufende Aufträge werden bis zur Zahlung der offenen Forderungen eingestellt. Angefallene Bankgebühren werden dem Auftraggeber berechnet. Fallen zusätzliche Porto- und Versandkosten an, zum Beispiel durch Fehlangaben der Lieferadresse, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei Banküberweisung und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschrift bei dem Auftragnehmer eingeht, als Zahlungseingang. Im Falle einer zurückgegebenen Lastschrift ist der Kunde in vollem Umfange zum Ersatz der anfallenden Bankgebühren verpflichtet. Der Auftraggeber trägt alle Nebenkosten wie Kosten für Verpackung, Porto, Transportversicherung, Zustellung und gegebenenfalls Nachnahmegebühren.
4. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks oder Wechsel Eigentum des Auftragnehmers. Kommt der Auftraggeber trotz Mahnung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, unter Wahrung einer angemessenen Frist, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren in seinen Besitz zu nehmen. Zum Weiterverkauf der gelieferten Ware ist der Auftraggeber nur berechtigt wenn die Forderungen aus dem Weiterverkauf auf den Auftragnehmer übergehen. Die Forderungen des Auftraggebers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten, der die Abtretung der Forderung hierdurch annimmt.
5. Lieferungen und Lieferzeiten Lieferungen gelten ab Firmensitz des Auftragnehmers, sofern nichts anders vereinbart worden ist. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tage der Absendung der Auftragsbestätigung; sie endet mit dem Tage, an dem die Ware das Lieferwerk verlässt oder wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wird. Treten Änderungen des Auftrages seitens des Auftraggebers auf wird die Lieferzeit für den Zeitraum der Änderungen unterbrochen und es beginnt eine neue Lieferzeit nach Bestätigung der Änderungen durch den Auftraggeber. Tritt eine Überschreitungen der Lieferzeit ein, die ursächlich nicht durch den Auftragnehmer zu verantworten ist, zum Beispiel Krieg, Energiekrisen, Streik, Verkehrsmittelversagen, Lieferantenengpässe, sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, ist der Auftragnehmer von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten befreit und berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftragnehmer kann in diesen Fällen nicht für entstandene Schäden verantwortlich gemacht werden. Tritt Lieferungsverzug seitens des Auftragnehmers auf, kann der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist, seine ihm gesetzlich zustehenden Rechte geltend machen. Ersatzansprüche für entgangene Gewinne bestehen nicht.
6. Gewährleistung Der Auftraggeber hat die Pflicht die gelieferten Waren bezüglich Vollständigkeit und einwandfreien Zustand zu überprüfen. Etwaige Beanstandungen sind innerhalb einer Woche nach Zustellung der Lieferung geltend zu machen. Treten Mängel eines Teiles der Lieferung auf, kann nicht die gesamte Lieferung beanstandet werden. In diesem Fall kann nur Minderung verlangt werden. Ein Anspruch auf Wandlung oder Schadensersatz besteht nicht. Der Auftragnehmer hat das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Versteckte Mängel dürfen nur mit einer Frist von einem Monat nach Zustellung der Ware gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden. Der Auftragnehmer kann nicht für Abweichungen des gelieferten Materials verantwortlich gemacht werden, wenn diese laut Lieferbedingungen der Zulieferer für zulässig erklärt worden sind. Dies trifft auf Zulieferer von Druckmaterialien, Druckertinten, Papier- und Kartonzulieferer und auf sonstige Zulieferer zu. Für Abweichungen in Licht- und Farbechtheit kann nicht gehaftet werden. Hier gelten die jeweils gültigen Herstellerangaben der Zulieferer, die auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. Geringfügige Farbabweichungen sind dem Druckverfahren geschuldet und können nicht beanstandet werden. Alle verwendeten Materialien werden vor der Verarbeitung sachgemäß überprüft. Sind keine Mängel erkennbar gewesen, kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden. Die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Sachmängelhaftung beträgt 24 Monate. Ist der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), beträgt die Frist 12 Monate. Für Kaufleute gelten die Rechtsvorschriften, Untersuchungs- und Rügeverpflichtungen nach dem HGB.
7. Haftungsbeschränkung Der Auftragnehmer haftet mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nur für Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn. Die Haftung ist gegenüber Verbrauchern und Unternehmern auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn. Für Verschulden des Personals wird auch innerhalb von Verträgen nur nach § 831 BGB gehaftet.
8. Urheberrecht Der Auftraggeber bestätigt, dass er die Rechte an der Vervielfältigung und Verbreitung der hochgeladenen Druckvorlagen besitzt. Der Auftraggeber bestätigt, dass die Inhalte der hochgeladenen Druckvorlagen nicht gegen geltendes Recht verstoßen, und keine pornografischen, Gewalt verherrlichenden, rassistischen, Volks verhetzenden, Jugend gefährdenden und sonstigen illegalen Inhalte enthalten. Der Auftraggeber bestätigt, dass er nicht gegen Rechte Dritter, hinsichtlich der hochgeladenen Dateiinhalte, verstößt.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist der Sitz des Auftragnehmers. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB handelt, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand die Hansestadt Rostock. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
10. Schlußbestimmungen Mündliche Abmachungen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung vom Auftragnehmer als verbindlich. Trotz ständiger technischer Kontrolle unserer Internetpräsenz kann es zu Fehlern in der Auftragsverarbeitung kommen. Diese systembedingten Fehler können aufgrund technischer Probleme entstehen für die der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden kann. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeiten des Vertrages im Übrigen nicht.
11. Widerrufsbelehrung. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei bestellten Drucksachen aller Art, da es sich hier um ein individuell hergestelltes Produkt handelt, das auf spezifischen Kundenwunsch hergestellt wurde. Für Fehlbestellungen, fehlerhafter Datenanlieferung oder Tippfehlern des Auftraggebers wird keine Haftung seitens des Auftragnehmers übernommen. Der Auftraggeber räumt ein 14-tägiges Rückgaberecht ein, sofern der Mangel eigenes Verschulden war. Den Widerruf richtet der Auftraggeber an den Firmensitz des Auftragnehmers.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
TRIEB-MEDIA Herrn Manfred Trieb Möggingen 19 D-86655 Harburg
info@trieb-mediea.de Fax: +49 (0321) 21 28 66 39
Sie erreichen uns telefonisch Montag bis Donnerstag zwischen 10 und 16 Uhr, freitags von 10 bis 14 Uhr.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht für Waren im Sinne von § 312 d Abs. 4 BGB, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden (z.B. mit Namensstickereien nach Ihrem Wunsch) oder für sonstige Sonderanfertigungen (z.B. Drucksache, Druckerzeugnisse). Das Widerrufsrecht für gewerbliche Besteller/Gewerbereibende ist ausgeschlossen.
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. von uns gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen sind an uns freigemacht zurückzusenden, alternativ können Sie die Abholung der ordnungsgemäss verpackten Ware unter info@trieb-media.de beauftragen. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Die regelmäßigen Kosten der Rücksendung können dem Kunden auferlegt werden wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung.
Stand der AGB vom Januar 2009 |